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Im September 2010 war die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung abgeschafft worden.
Jetzt besteht wieder die Möglichkeit hierfür Investitionszuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite zu erhalten. Damit Ihr Antrag von der KfW
nicht abgelehnt wird, besprechen wir gern vorab mit Ihnen, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen den Anforderungen entsprechen und
wir überprüfen Ihre Handwerkerangebote.
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