Hintergrund der Reform sei die angespannte Lage bei der Energieversorgung.
Im Gebäudebereich sollen die fossile Technologien ersetzt werden und mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Mehr Energieeffizienz hilft, bei den Energiekosten zu sparen.
Im großen und Ganzen bekommt jeder Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt das ältere Haus zu sanieren, Fenster auszutauschen oder die Gasheizung rauszuwerfen hilft um Kosten und Energie zu sparen. Immerhin liegt der Effekt für Energieeinsparung bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Deshalb verschiebt sich der Fokus mehr zur Förderungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.
Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen.
Zum Vergleich:
2020 rund 5 Milliarden Euro
2021 rund 8 Milliarden Euro
2022 sind es aktuell rund 9,6 Milliarden Euro (Zeitraum von Januar bis Juli 2022)
Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung sind nicht mehr als Kredit der KfW förderfähig. Die Fördermöglichkeit über einen Zuschuss des BAFA bleibt noch bis inkl. 14. August 2022 zu gleichen Konditionen erhalten.
Danach werden auch hier die Fördersätze angepasst: z.B. bei Fenstern, Türen, Dächern, Fassaden, Heizkörpern und Wintergärten von 20 auf 15%.
Es wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wird gestrichen.
Die Fördersätze werden ab den 15. August 2022 um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie bleiben damit weiterhin auf einem hohen Niveau. z.B. bei Wärmepumpen und Klimageräten i.d.R. von 35 auf 25%.
Bei der Gebäudeförderung für den Neubau erfolgt die Reform erst zu 2023.
Im Programm EH 40 Nachhaltigkeit werden die Tilgungszuschüsse im Neubau ab 28.08.2022 auf 5 % gesenkt (Ausnahme: Kommunen).
Mehr Informationen:
Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG
Für Immobilienentwickler und private Häuslebauer beginnt die Woche mit einer denkbar schlechten Nachricht:
Die Bundesregierung hat am 24. Januar gemeldet, dass die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW (nicht BAFA!) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt ist.
Hintergrund ist nach Aussage des Wirtschafts- und Klimaschutzministerium eine regelrechte „Antragsflut“ im Januar für die EH55 Neubauförderung. Allein durch diese Anträge seien die bei der KfW zur Verfügung stehenden 5 Milliarden Euro schon ausgeschöpft.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung.
Dazu gehören beispielsweise der Austausch der Heizung, Austausch der Fenster und Haustüren oder das Dämmen der Fassade. Anders als bei den KfW-Krediten wird das Bafa-Programm wie bisher weiterlaufen. Sie können dort also weiter 20% Zuschuss oder mehr erhalten.
Ab dem 24.01.2022 können zunächst keine neuen Anträge mehr für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche:
Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz
22850 Norderstedt
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