Energetisch sanieren mit BEG Förderung
Staatliche Fördergelder fürs energetische Bauen, Sanieren und Energiesparen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein optimiertes und vereinfachtes Förderangebot, das die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammenfasst.
Für Privatleute stehen Mittel für den Erwerb oder den Bau von Wohneigentum zur Verfügung, aber es werden auch Energiespar- oder Energieerzeugungsmaßnahmen unterstützt. Für viele große und kleine Umbauten kommt eine Förderung infrage.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick.
- Zuschüsse für BEG Einzelmaßnahmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
- Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden können bei der KfW beantragt werden. (ab dem 01.07.2021)
- Eine Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft.
- Der Förderantrag muss vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz ist eine feste Voraussetzung.
Welche Programme für Häuslebauer bietet das BEG EM (Einzelmaßnahmen)?
Ab dem 01.01.2021 werden folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Austausch von Türen und Fenstern, Dämmung der Außenwände, Dachflächen, und Bodenflächen): 15 Prozent Zuschuss
- Anlagentechnik (z.B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 15 Prozent Zuschuss
- Erneuerbare Energien für Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 15 bis 35 Prozent Zuschuss
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 15 Prozent Zuschuss
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Ausführlichen Informationen finden Sie auf den Seiten der BAFA.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Die Bauanantragstellung des Gebäudes muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.
- Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
- Die geförderte Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.
- Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Was sind die Höchstgrenzen förderfähiger Kosten?
Die förderfähigen Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme (inklusive Umfeldmaßnahmen) können im Wege der Zuschussförderung pro Antrag und Kalenderjahr bis zur Höhe der folgenden Höchstbeträge gefördert werden (Höchstgrenze):
Höchstgrenze bei Wohngebäuden (WG)
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
- Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr
- Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
- Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG)
- Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. Euro;
- Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Bewilligung.
Aus den folgenden Gründen ist eine professionelle Beratung sinnvoll:
Fördergelder aus unterschiedlichen Fördertöpfen können angehäuft (kumuliert) werden
- wir erhöhen Ihre Zuschüsse
Es gibt BAFA-Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und weitere zahlreiche kommunale und Landesprogramme. Die sind oft mit der KfW-Förderung kumulierbar. So können Zuschüsse erhöht und die Investitionskosten gesenkt werden. Allerdings gilt es dabei Kumulierungsregeln zu beachten.
Förderprogramme ändern sich laufend
- wir bleiben für Sie auf dem Laufenden
BAFA und KfW Mittel können oft nur durch einen zertifizierten Energieberater beantragt werden
- wir erleichtern Ihnen die Antragsstellung
Zögern Sie nicht
Sie möchten Fördergelder beantragen und haben Fragen?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf:
Telefon: 040-53 00 88 08
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