Aktuelles

Hier informieren wir Sie mit interessanten Neuigkeiten aus den Themenbereichen Energiesparen, Neubau und Sanierung.  Ebenso finden Sie hier die aktuellsten News aus unserem Büro.


15.05.2025

 

Der neue Koalitionsvertrag - Heizungsförderung soll bleiben – aber die Höhe ist offen


Im Koalitionsvertrag lautet eine Vereinbarung: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen."

Das sorgt erst einmal für Verunsicherung, bedeutet aber nicht, dass alle darin enthaltenen Regelungen zurückgenommen werden. Es ist geplant, ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erstellen. Dieses soll laut Vereinbarungen "technologieoffener, flexibler und einfacher" werden.

Wie das neue GEG im Detail aussehen soll, blieb aber zunächst noch offen.


Wichtig für Eigentümer

Sanierung und Heizungstausch sollen weiterhin gefördert werden – ob auf demselben Niveau wie bisher, steht allerdings nicht im Vertrag. Aussagen zum künftigen Umgang mit Wärmepumpen steht enbenfalls nicht im Vertrag.


Eine konkrete Neuerung im Koalitionsvertrag betrifft vererbte Immobilien. Bei diesen sollen künftig die Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer abgesetzt werden können.



Es sollen die strengen Vorgaben zur Heizungsart gestrichen werden, d.h. Verbrauchern soll ein größeres Angebot an möglichen Heizmethoden zur Verfügung stehen. Viele kleinteilige Regelungen zum Heizungstausch sollen abgeschafft werden. Noch ist nichts in konkreten Gesetzen verankert.


Wichtigster Maßstab soll in Zukunft die „erreichbare CO2-Vermeidung“ sein. Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher konkret bedeutet, ist nicht ausgeführt.


Unsere Meinung zur Heizung - für Hauseigentümer

Unabhängig davon, wann die Pläne im Koalitionsvertrag zum Tragen kommen: Wer neu baut oder an seiner Heizung etwas ändern muss oder will, dem raten wir unseren Experten Bert Jenner kostenlos unter 0177-5300880 anzurufen.

Er benennt, die für Ihren speziellen Fall richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge.

 


20.05.2024

Förderung für neue Heizung 2024


Viele Änderungen ab 2024:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen in Wohngebäuden mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Die Vorgaben des GEG beginnen schrittweise ab 2024 und müssen bis spätestens Juni 2028 vollständig umgesetzt sein.


Nun die gute Nachricht:

Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Förderkonzept für den Heizungstausch geeinigt, das sogenannte  "Heizungsgesetz". Hausbesitzer können für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Die Beantragung der Förderung ist seit 27. Februar 2024 über das Onlineportal der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für das Förderprogramm 458 freigeschaltet. 


Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen.
  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt


Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese enthält Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Diese Bestätigungen (BzA) erhalten Sie z.B. von uns als akkreditierten „Energieeffizienzexperten“. Übrigens kann auch die Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Bei Heizungen zählen insbesondere die Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich dazu.