Fenster-Förderung

Fenster + Türen sanieren mit BEG Förderung

Staatliche Zuschüsse für Wintergärten und den Austausch von Fenster und Türen.


Fenster und Türen sollten keinesfalls vernachlässigt werden, wenn es um die energetische Sanierung von Häusern geht. 

Wintergärten, Fenster und Haustüren sind täglich der Witterung ausgesetzt. Regen, Schnee, Frost und die UV-Strahlung sorgen dafür, dass Dichtungen porös und Rahmen unansehnlich werden. Hinzu kommt die tägliche Beanspruchung durch das Öffnen und Schließen. 


Die Entwicklung in der Fenstertechnologie hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten sehr stark weiterentwickelt. Neben den Aspekten Sicherheit und Langlebigkeit stand dabei vor allem die Verringerung der Wärmeverluste im Mittelpunkt.


Der Wärmedämmwert (von Fachleuten als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet)  wird auch U-Wert genannt. Bei Fenstern als Uw-Wert. Er setzt sich zusammen aus dem Ug-Wert des Glases, dem Uf-Wert des Rahmens und dem Wärmebrückenkoeffizienten des Übergangs vom Glas zum Rahmen. Der Uw-Wert sollte bei neuen Fenstern möglichst niedrig sein.

Mit dem so genannten Uw-Wert lässt sich feststellen, wie wärmedicht Fenster sind.

U-Wert und Wärmeverluste
Ein altes einfachverglastes Holzfenster hat einen Wärmedämmwert von ungefähr Uw = 5 W/m2 K.
altes Fenster mit U-Wert 5,5
Neue isolierverglaste Kunststofffenster erreichen Wärmedämmwert von unter Uw = 1 W/m2 K.
moderner Raum mit wärmedichten Fenstern

Einfach, zweifach oder dreifach?

Eine Zweifachverglasung ist heute der Mindeststandard. Besser ist eine Dreifachverglasung. Moderne Fenster lassen Tageslicht hinein, aber wenig teuer erzeugte Wärme hinaus. Dies wird durch die Konstruktion aus zwei bis drei Scheiben möglich.

Verbesserte Glasoberflächen und Dichtungen führen zu einem immer geringeren Wärmeverlust. Die beste Wirkung entfaltet sich allerdings erst bei einem Fenster mit Dreifachverglasung.


Bei neuen Fenstern mit Wärmeschutzverglasung entweicht bis zu 75 Prozent weniger Energie nach draußen im Vergleich zu Fenstern mit Einfachverglasung. Deshalb sind Dreifachverglasungen  von Fenstern immer zu empfehlen, wenn der Mehrpreis gegenüber Zweifachverglasungen nicht zu hoch ist und das Mehrgewicht gegenüber Zweifachverglasungen keine Probleme bereitet.

Übrigens erhöht eine Dreifachverglasung nicht die Schimmelgefahr. Diese steht in keinem Zusammenhang mit der Verglasung sondern mit den verbesserten Dichtungen, die sich nicht von neuen Fenstern mit Zweischeibenverglasungen unterscheiden.

Wann ist ein Austausch von Fenstern und Türen sinnvoll?

Fenster halten nicht ewig und sind je nach Alter auch technisch überholt. Fenster gelten als "alt", wenn sie vor 1995 eingebaut wurden, denn bis in die achtzigerziger Jahre waren einfache Isolierglasfenster  und bis in dei sechziger Jahre Fenster mit Einfachverglasung Standard.  Einfach verglaste Fenster verschenken jede Heizsaison pro Quadratmeter die Wärme von bis zu 50 Litern Heizöl. Das können in einem Einfamilienhaus bis zu 1.000 Liter jährlich sein. 


Sie sollten Fenster und Türen austauschen wenn:

 

  • die Fenster vor 1984 eingebaut wurden.
  • Fenster und Türen nicht richtig schließen und sich durch verzogene Rahmen und Türen Lücken ergeben.
  • sich im Winter Kondenswasser an der Scheibe oder zwischen den Scheiben bildet.
  • Sie eine bessere Wärmedämmung benötigen und/oder die gesamte Gebäudehülle sanieren.
  • Sie ihre Energiekosten senken wollen.
  • Sie Lärm reduzieren wollen (Schallschutzverglasung).
  • Sie die Helligkeit in ihren Räumen verbessern möchten (mehr Licht durch größere Fenster).
  • Sie einen zuverlässigen Einbruchschutz benötigen.

 


Tipp:  Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt wärmedämmende Fenster bei der Sanierung ohnehin vor, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Sanierung von Fenstern und Haustür sinnvoll.  Durch moderne Fenster und Haustüren verbessert sich nicht nur das Raumklima, auch Heizkosten lassen sich auf lange Sicht spürbar senken, sodass sich die anfängliche Investition nach circa 10 bis 15 Jahren amortisiert hat. 

Welche Förderungen für eine Sanierung von Wintergärten, Fenster und Haustür gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 2. Januar 2021 die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das BAFA . Einzelmaßnahmen wie z.B. der Austausch von Fenstern und Türen, der Bau eines Wintergartens und weitere Gebäudesanierungen werden besser als bisher gefördert.


Zur Verfügung steht das Förderprogramm - Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (EM):

Der Zuschuss beträgt 15% der Maßnahmekosten und kann über die BAFA beantragt werden. Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden bis zu 60.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden bis zu 1.000 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 15 Mio. €. Zusätzlich kann sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöhen,  wenn die energetische Sanierungsmaßnahme auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist.



Voraussetzung:

 

  • bei Fenstern i.d.R. ein Uw-Wert von max 0,95 W/qm K 
  • bei Haustüren i.d.R. ein Ud-Wert von max 1,3 W/qm K 
  • bei transparenten beheizten Wintergartenflächen i.d.R. ein Uw-Wert von 0,95 W/qmK 

 

Kommen barrierearme, einbruchsichere Fenster oder Fenster im Denkmal zum Einsatz, sind die Grenzwerte höher.



Tipp : Wenn sie auf den Button "Check Förderzuschüsse" klicken, können Sie ganz einfach selbst herausfinden, ob die von Ihnen geplante Fenstersanierung förderfähig ist!

Wie beantragen Sie die Förderung?

Wenn alle technischen Details der Sanierung geklärt sind, muss der Antrag auf Förderung vor Beginn der Sanierung gestellt werden. 


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schreibt vor, dass ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes die Sanierung plant und die Antragsunterlagen für Zuschuss (BAFA) und Kredit (KFW) erstellt. Für die Baubegleitung dieses Sachverständigen erhalten Hausbesitzer auch eine Förderung. 


Seit Beginn der KfW-Energiesparförderungen 2002 sind wir als KfW-Sachverständige zugelassen und in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen.


Auf Anfrage erhalten Sie von uns kostenlos einen Zuschuss- und Kostenplan und ein Angebot per Mail.

Referenzen zu Fördermittelberatung

KfW Bescheinigung für Haus in Volksdorf
RMH 1965, Hamburg Volksdorf

Beantragung von KfW Zuschüssen (Programm 430) für neue Fenster. Prüfung auf weitere Fördergelder von der IFB.

j+p: Fördermittel Beratung
Fördermittel Beratung bei einem Einfamilienhaus
EFH 1993, Hamburg Langenhorn

Durch den Einbau neuer Fenster, Dachfenster und einer neuen Haustür sparen die Hausbesitzer zukünftig Energie ein. Von der KfW als Einzelmaßnahme gefördert (Programm 430,431).

j+p: Fördermittel Beratung
Fördermittel Beratung bei einem Zweifamilienhaus in Hamburg Volksdorf
Zweifamilienhaus 1955, Hamburg Volksdorf

Energieberatung, Überprüfung der Handwerkerangebote, Unterstützung bei der Fördermittelauswahl für umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen, Erstellung der Bescheinigungen.

j+p: diverse Leistungen
kfw Fördermittel Beratung für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus
MFH 1972, Hamburg Steilshoop

Für den Austausch der Fenster gibt es seit 2020 deutlich mehr Förderzuschüsse von der KfW. Für eine Eigentumswohnung wurden Fördergelder bei KfW und IFB beantragt.

j+p: Fördermittel Beratung

Fördermittelberatung bieten wir an in:

Ahrensburg - Bad Oldesloe - Barmstedt - Bargfeld-Stegen - Bargteheide - Böblingen - Bönningstedt - Buchholz - Buxtehude - Ellerau - Ellerbek - Elmshorn - Esslingen - Glinde - Halstenbek - Hasloh - Hamburg - Jesteburg - Kaltenkirchen - Kiel - Leinfelden Echterdingen - Lübeck - Nahe - Neu Wulmstorf - Norderstedt - Oststeinbek - Pinneberg - Quickborn - Reinbek - Rellingen - Rosengarten - Schenefeld - Seevetal - Sindelfingen - Stuttgart - Tangstedt - Trittau - Uetersen - Wedel - Wentorf - Winsen (Luhe)
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