Heizung sanieren mit KFW Förderung

Die beste Heizung ist die, die zu Ihrem Haus passt !


Die Frage, welche Heizungsanlage ist nun die richtige und beste für mich, ist keine leichte Entscheidung. Das Angebot an Heizsystemen ist vielfältig, die vielen gesetzlichen 

Vorgaben sind komplex und die Förderlandschaft dynamisch. Auch die hohen Anschaffungskosten, Steigende Energiepreise und Klimabewusstsein machen die Wahl der richtigen Heizung wichtiger denn je. 

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), für viele bekannt als das Heizungsgesetz

 Was Sie als Eigentümer wissen müssen:

Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Wärmesektor bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Dies bedeutet schrittweise den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und den Umstieg auf erneuerbare Energien. 


Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden.


Welche Systeme sind betroffen:

  •   ältere Öl- und Gasheizungen (Konstanttemperaturkessel)
  •   Standardheizkessel mit konstanter Kesseltemperatur
  •   Heizkessel ohne CE-Kennzeichnung


Ausnahmen von der Austauschpflicht:

  •   Niedertemperatur- und Brennwertkessel, da sie deutlich effizienter arbeiten als ältere Konstanttemperaturkessel
  •   Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer seit mindestens 1. Februar 2002 wohnt (Eigennutzerstatus)
  •   Heizkessel unter 4 kW oder über 400 kW Nennleistung
  •   Heizgeräte, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen
  •   Geräte zur Warmwasserbereitung mit eingebauten Heizkesseln (Kombikessel)

Die 65-%-Pflicht - die wichtigste Neuerung. 

Sie besagt, dass alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. 


Diese Heizsysteme erfüllen die 65-%-Pflicht:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdreich)

  • Holzheizungen/Biomasseheizungen (Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholz)

  • Fernwärme (sofern sie zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist wird)

  • Solarthermische Anlagen (in Kombination mit anderen Systemen)

  • Hybridheizungen (Kombination aus erneuerbaren und fossilen Brennstoffen, wenn der erneuerbare Anteil 65 % erreicht)

  • Gasheizungen, die mit mindestens 65 % Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden


Es gibt Sonderregelungen und Übergangsfristen

Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt die unterschiedlichen 

Situationen von Eigentümern durch zahlreiche Sonderregelungen und Übergangsfristen. Die kommunale Wärmeplanung bietet hier eine erste Orientierung. 

4 Gründe warum Sie jetzt handeln sollten?

1. Energiekostensenkung: 

Moderne Heizungssysteme arbeiten deutlich effizienter und senken Ihre laufenden Kosten unmittelbar.


2. Wertsteigerung der Immobilie: 

Klimafreundliche Heizsysteme steigern den Wert Ihrer Immobilie und verbessern deren Energieeffizienzklasse.


3. Vermeidung von Engpässen: 

Mit fortschreitender Frist zur Heizungserneuerung kann es zu Engpässen bei Handwerkern und längeren Wartezeiten kommen.


4. Finanzierung Ihres neuen Heizsystems mit staatlichen Förderungen: 

Die derzeit verfügbaren Förderprogramme bieten attraktive Zuschüsse von bis zu 70 %. 



Die Förderhöhe setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die Sie je nach persönlicher Situation kombinieren können. Bei Selbstnutzung können Sie bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten.


Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt. 

Hauseigentümer können diesen Bonus durch den Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) für den Austausch alter Heizungen und einen Einkommensbonus (30 %) bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € und einem Effizienbonus (5%) aufstocken, wodurch sich ein maximaler Zuschuss von bis zu 70 % auf förderfähige Kosten von 30.000 Euro ergibt.

30%

Grundförderung

20%

Klimageschwindigkeitsbonus

30%

Einkommensbonus

5%

Effiziensbonus

... maximal 70% Zuschuss

Der Antrag für die Förderung muss vor dem Einbau der neuen Heizung online über das KfW-Portal gestellt werden.


Wer nur Maßnahmen an Heizkörpern oder Fußbodenheizungen plant, kann evtl. Zuschüüse vom Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) erhalten.


Jenner + Partner prüft, beantragt und begleitet Sie auf diesem Weg. Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab.


Wir sind unabhängige Energieberater und beraten Sie bei einer fundierten Entscheidung beim Heizungstausch. 

Unsere Beratung zeigt Ihnen die passenden Heizungssysteme für Ihr Gebäude auf und informiert über staatliche Fördermittel, die ihre Investition deutlich senken können. Wir ermitteln für Sie Ihren Heizwärmebedarf (Heizlastberechnung) und klären den baulichen Zustand und Dämmstandard Ihres Gebäudes ab. Wir gehen auf ihre persönlichen Prioritäten und Wünsche ein, wie z.B. langfristige Einsparungen oder geringere Investitionskosten.

Zum Beratungsgespräch

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Referenzen zu Fördermittelberatung

KfW Bescheinigung für Haus in Volksdorf
RMH 1965, Hamburg Volksdorf

Beantragung von KfW Zuschüssen (Programm 430) für neue Fenster. Prüfung auf weitere Fördergelder von der IFB.

j+p: Fördermittel Beratung
Fördermittel Beratung bei einem Einfamilienhaus
EFH 1993, Hamburg Langenhorn

Durch den Einbau neuer Fenster, Dachfenster und einer neuen Haustür sparen die Hausbesitzer zukünftig Energie ein. Von der KfW als Einzelmaßnahme gefördert (Programm 430,431).

j+p: Fördermittel Beratung
Fördermittel Beratung bei einem Zweifamilienhaus in Hamburg Volksdorf
Zweifamilienhaus 1955, Hamburg Volksdorf

Energieberatung, Überprüfung der Handwerkerangebote, Unterstützung bei der Fördermittelauswahl für umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen, Erstellung der Bescheinigungen.

j+p: diverse Leistungen
kfw Fördermittel Beratung für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus
MFH 1972, Hamburg Steilshoop

Für den Austausch der Fenster gibt es seit 2020 deutlich mehr Förderzuschüsse von der KfW. Für eine Eigentumswohnung wurden Fördergelder bei KfW und IFB beantragt.

j+p: Fördermittel Beratung

Fördermittelberatung bieten wir an in:

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