Dach sanieren mit BEG Förderung
Staatliche Zuschüsse für Dachsanierung
Wann ist eine Dachsanierung sinnvoll?
Ob eine Sanierung vom Dach sinnvoll ist, hängt meist vom jeweiligen Einzelfall ab. Allgemein gilt, dass nach ca. 50 Jahren das Dach erneuert werden sollte. Spätestens aber, wenn Teile der Dacheindeckung lose sind, Lecks festgestellt werden oder das Dach eine Dämmung benötigt. Vielleicht benötigen Sie auch zusätzlichen Wohnraum. Vielleicht ist Asbest im Dach verbaut.
Tipp: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine Dämmung bei der Dachsanierung ohnehin vor, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Dachdämmung sinnvoll. Wenn Sie Ihr Haus nach oben gut dämmen, können Sie bis zu 30 % Energie sparen. Zum Beispiel ist eine Aufsparrendämmung besonders effizient, kostet jedoch auch mehr. Mit günstigen Fördermitteln der KfW kann sich eine Dachsanierung nach wenigen Jahren amortisiert haben.
Wann wird eine Dachsanierung vom Staat gefördert?
Eine Dachsanierung kann ein breites Spektrum an Maßnahmen umfassen. Chancen auf eine staatliche Förderung Ihrer Dach Sanierung haben Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Verbesserung der Wärmedämmung des Daches
- Erneuerung der Dacheindeckung in Verbindung mit einer Dachdämmung
- Einbau neuer Dachfenster oder Dachgauben
- Solarthermieanlagen auf dem Dach
Tipp: Um einen staatlichen Zuschuss zu bekommen müssen alle Maßnahmen der Dachsanierung darauf ausgerichtet sein, die Energieeffizienz des Hauses zu verbessern.
Welche Förderungen für eine Sanierung vom Dach gibt es?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 2. Januar 2021 die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Einzelmaßnahmen wie z.B. neue Dacheindeckung, Erneuerung der Dachlattung, Dämmung von Dachgauben und weitere Gebäudesanierungen werden deutlich besser als bisher gefördert.
Die Zuschüsse betragen jetzt 15% der Maßnahmekosten (maximal bis zu 60.000 € je Wohneinheit).
Voraussetzung ist ein U-Wert von 0,14 W/qmK, Gauben 0,2 W/qmK, Dachflächenfenster 1,0 W/qmK).
Wie beantrage ich die Förderung richtig?
Hausbesitzer erhalten Fördermittel in Form eines Zuschusses für ihre Sanierungsmaßnahmen direkt vom Staat. Wenn alle technischen Details der Sanierung geklärt sind, muss der Antrag auf Förderung vor Auftragserteilung gestellt werden.
Die BEG schreibt vor, dass ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes die Sanierung plant und die Antragsunterlagen für Zuschuss und Kredit erstellt. Für die Baubegleitung dieses Sachverständigen erhalten Hausbesitzer auch eine Förderung.
Tipp: Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen und beraten Sie gern detailliert zu diesem Thema.
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