Energetisch sanieren mit BAFA Fördermittel
Alle Infos über Zuschüsse vom Staat und Fördermittel vom BAFA fürs energetische Bauen, Sanieren und Energiesparen.
Was wird von der BAFA gefördert?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst das BAFA verschiedene Einzelmaßnahmen:
- Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen oder Kellerdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.
- Anlagentechnik: Einbau von Lüftungsanlagen oder digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung.
- Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Heizungen (z. B. hydraulischer Abgleich), jedoch nicht der komplette Heizungstausch (dieser wird über die KfW gefördert).
- Energieberatung: Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird mit bis zu 50% bezuschusst.
Wie hoch ist die Förderung?
- Basisfördersatz: Sie erhalten in der Regel 15% der förderfähigen Kosten als direkten Zuschuss.
- iSFP-Bonus: Wurde die Maßnahme in einem zuvor erstellten iSFP empfohlen, steigt der Zuschuss auf 20%.
- Förderfähige Kosten: Pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind Kosten bis zu
30.000 € anrechenbar. Mit einem iSFP verdoppelt sich dieser Rahmen auf
60.000 €.
Wichtige Voraussetzungen
- Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags) online beim BAFA-Portal gestellt werden.
- Energieberater: Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich.
- Mindestinvestition: Das Brutto-Investitionsvolumen muss mindestens 300 € betragen.
jenner + partner sind von anerkannte Sachverständige und in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen.
Wir helfen Ihnen individuell und kompetent bei der Beantragung der Fördermittel.
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