Fragen und Antworten
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Fördermittel
- Kann ich für meine neue Heizungsanlage Fördermittel bekommen?
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Seit dem 01.01.2020 sind Heizgeräte nur noch förderfähig, wenn sie die Nutzung erneuerbarer Energien mit einbeziehen.
PV ist nicht förderfähig. Gasheizung in Kombination mit Biomasseheizung, Wärmpumpe oder Solarthermie könnten förderfähig sein. Dann mit 40 bis 45%. Wenn Angebote erstellt werden, besprechen wir mit den Handwerker gern die technischen Mindestanforderungen. - Die Heizkörper im Dachgeschoss werden erneuert, ist das förderfähig?
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Ja, das ist förderfähig, wenn ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird.
- Bis wann muss ein BAFA Antrag gestellt werden?
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Anträge für die BAFA Förderung müssen immer vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Die Antragstellung kann nur durch einem Sachverständigen, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist, erfolgen.
- Wie lange habe ich nach der Bewilligung der BAFA Zeit das Vorhaben umzusetzen?
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Sobald ein Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt wurde, können Sie mit der geplanten Maßnahme zu beginnen. Dann haben Sie 24 Monate Zeit die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum).
Die Befristung kann aber auf begründeten Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden.
Spätestens sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist, müssen alle Nachweise für die erfolgte Umsetzung der Maßnahme nachgewiesen eingereicht und die Rechnungen bezahlt sein. - Kann ich für verschiedene Maßnahmen eine Förderung erhalten?
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Ja, für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.
- Kann ich auch verschiedene Handwerker/Fachunternehmen beauftragen?
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Ja.
- Wann sollte man eher einen Kredit mit Tilgungszuschuss wählen und wann einen direkten Zuschuss?
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Wenn Sie eine Finanzierung für Ihre Baumaßnahme benötigen, empfehlen wir ein Kredit mit Tilgungszuschuss.
Haben Sie genug Eigenkapital und benötigen keine Finanzierung, empfehlen wir den Zuschuss. - Darf ein Fachunternehmer auch Materialien (Dämmstoffe etc.) verbauen, die der Bauherr selbst nach Antragstellung aus dem Fachhandel erworben hat.
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Antwort vom BAFA:
Wenn die Materialien von einem Fachunternehmer verbaut werden und der fachgerechte Einbau durch diesen bestätigt wird, ist das möglich.
Baubegleitung
- Was ist der Unterschied zwischen einem Baubegleiter und einem Bauleiter?
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Ein unabhängige Baubegleiter vertritt ausschließlich IHRE Interessen als Bauherr und zahlender Auftraggeber.
Ein Bauleiter wird normalerweise von einer ausführenden Firma bezahlt und vertritt dabei in erster Linie die Interessen seines Arbeitgebers. Er ist verantwortlich, dass die von Ihnen beauftragten Leistungen vertragsgemäß erbracht werden. - Kann ein Bauvorhaben auch ohne Baubegleiter erfolgreich abgewickelt werden?
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Kurze Antwort, wenn die Betonung auf "erfolgreich" liegt: NEIN.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Vor-Ort-Baubegleiter hinzu ziehen. - Was kann schief gehen, wenn ich keinen Baubegleiter haben?
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Ganz einfach: ALLES.
Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Sie die Baukosten überschreiten, das Bauvorhaben wird sich verzögern und Mängel in der Qualität des Bauvorhabens können nicht rechtzeitig erkannt werden. - Wann ist der beste Zeitpunkt, sich für eine Baubegleitung zu entscheiden?
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So früh wie möglich!
Am besten sofort nach Ihrer Entscheidung, ein eigenes Haus bauen zu wollen. Gerade in der Vorbereitungs- und Entscheidungsphase werden schon viele Fehler gemacht, die vermieden werden können. - Woran erkenne ich einen professionellen Baubegleiter?
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An der Qualität....
- Was kostet eine unabhängige Baubegleitung?
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Eine baubegleitende Qualitätskontrolle ist nicht umsonst zu haben.
Bei einem typischen Einfamilienhaus von 100 Quadratmetern ohne Keller ist mit etwa 3.000 bis 3.500 Euro ohne Fahrtkosten zu rechnen. - Ist eine Baubegleitung förderfähig?
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Ja, ...
Hauskauf + Immobilienkauf Beratung
- Auf was muss ich beim Kauf eines denkmalgeschützten Hauses achten?
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Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt mit den Behörden reden, inwieweit zum einen bereits erbrachte Sanierungen Einfluss auf den Denkmalschutz haben, und zum anderen welcher Denkmalschutz jetzt tatsächlich für das Gebäude besteht.
Lassen Sie sich den Denkmalschutzstatus von den Behörden schriftlich bestätigen, und klären Sie ab, welche Maßnahmen ohne Einfluss auf den Denkmalschutz möglich sind. Und wenn es Einschränkungen durch den Denkmalschutz vorliegen, wie diese genau aussehen. - Wieviel Zeit sollte ich bei einem ersten Besichtigungstermin veranschlagen?
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Antwort
- Ist es sinnvoll den ersten Besichtigungstermin zusammen mit einen Bausachverständigen zu organisieren?
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Antwort
- Wie ermittle ich den Verkehrswert einer Immobilie?
Energieberatung
- Kommt der Energieberater auch zu mir nach Hause?
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Je nach Problemlage bei denen die örtlichen Gegebenheiten ausschlaggebend sind, kommen unsere Berater auch zu Ihnen nach Hause. Wir liefern Ihnen individuelle Antworten auf alle weiteren Fragen rund um das Thema Energiesparen.
- Wann benötige ich einen Energieausweis?
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Bei Verkauf und Neuvermietung. Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Ausweispflicht.
- Wind eine Energieberatung staatlich gefördert?
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Ja, sie kann mit 50% bezuschusst werden.
Sanierung
- Bekomme ich bei Dreifachverglasung meiner neuen Fenster Schimmel?
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Die Schimmelgefahr steht in keinem Zusammenhang mit der Verglasung.
Die Schimmelgefahr wird beeinflusst durch den Luftaustausch, der wiederum mit den Dichtungen der neuen Fenster in Zusammenhang steht. Die Dichtungen der neuen Fenster stehen aber i.d.R. in keinem Zusammenhang mit der Verglasung. D.h. beide Fenster sind i.d.R. mit identischen Dichtungen ausgestattet, die viel weniger Luft durchlassen, als die Dichtungen der alten Fenster. Dadurch kann bei geschlossenen Fenster weniger Wasserdampf mit der Raumluft abgeführt und durch Außenluft ersetzt werden. In der Heizperiode erhöht sich dann die Gefahr von Kondenswasserbildung an den kältesten Innenoberflächen der Gebäudehülle, wenn nicht ausreichend gelüftet wird.
Die Ursache von Schimmelbildung ist eine hohe Raumluftfeuchte die an zu kalten Bauteiloberflächen kondensiert. - Kann sich nach einer Einblasdämmung die Gefahr von Schimmelbildung erhöhen?
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Die Gefahr von Schimmelbildung bedingt immer den Zusatz von Wasser. Ist die Einblasdämmung trocken eingebracht worden und es bestehen keine Leckagen von innen oder außen, so besteht keine Gefahr der Schimmelpilzbildung.
- Die Heizung ist 30 Jahre alt - muss sie erneuert werden?
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Das hängt hauptsächlich von der Art und dem Baujahr der alten Heizungsanlage ab. Es bedarf immer einer individuellen Betrachtung.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht: Laut EnEV müssen Hausbesitzer ihre Ölheizungen und Gasheizungen erneuern, wenn diese älter als 30 Jahre alt ist. Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel.
Bedenken Sie, die Heizung ist der größte Energieverbraucher im Haushalt und kostet Sie am meisten Geld. Eine neue Heizung kann auch vom BAFA gefördert werden.