Fragen und Antworten
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Fördermittel
- Kann ich für meine neue Heizungsanlage Fördermittel bekommen?
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Seit dem 01.01.2020 sind Heizgeräte nur noch förderfähig, wenn sie die Nutzung erneuerbarer Energien mit einbeziehen.
PV ist nicht förderfähig. Gasheizung in Kombination mit Biomasseheizung, Wärmpumpe oder Solarthermie könnten förderfähig sein. Dann mit 40 bis 45%. Wenn Angebote erstellt werden, besprechen wir mit den Handwerker gern die technischen Mindestanforderungen. - Die Heizkörper im Dachgeschoss werden erneuert, ist das förderfähig?
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Ja, das ist förderfähig, wenn ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird.
- Bis wann muss ein BAFA Antrag gestellt werden?
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Anträge für die BAFA Förderung müssen immer vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Die Antragstellung kann nur durch einem Sachverständigen, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist, erfolgen.
- Wie lange habe ich nach der Bewilligung der BAFA Zeit das Vorhaben umzusetzen?
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Sobald ein Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt wurde, können Sie mit der geplanten Maßnahme zu beginnen. Dann haben Sie 24 Monate Zeit die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum).
Die Befristung kann aber auf begründeten Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden.
Spätestens sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist, müssen alle Nachweise für die erfolgte Umsetzung der Maßnahme nachgewiesen eingereicht und die Rechnungen bezahlt sein. - Kann ich für verschiedene Maßnahmen eine Förderung erhalten?
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Ja, für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.
- Kann ich auch verschiedene Handwerker/Fachunternehmen beauftragen?
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Ja.
- Wann sollte man eher einen Kredit mit Tilgungszuschuss wählen und wann einen direkten Zuschuss?
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Wenn Sie eine Finanzierung für Ihre Baumaßnahme benötigen, empfehlen wir ein Kredit mit Tilgungszuschuss.
Haben Sie genug Eigenkapital und benötigen keine Finanzierung, empfehlen wir den Zuschuss. - Darf ein Fachunternehmer auch Materialien (Dämmstoffe etc.) verbauen, die der Bauherr selbst nach Antragstellung aus dem Fachhandel erworben hat?
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Antwort vom BAFA:
Wenn die Materialien von einem Fachunternehmer verbaut werden und der fachgerechte Einbau durch diesen bestätigt wird, ist das möglich. - Warum sollten energetische Förderzuschüsse von jenner+partner beantragt und betreut werden?
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Es entstehen dem Kunden keine Kosten, wenn die Förderzuschüsse nicht ausgezahlt werden. Daher hat jenner+partner größtes Interesse daran, dass die Zuschüsse nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Es entstehen dem Kunden keine Kosten, wenn die Fördertöpfe leer sind, wenn die Zuschüsse aus beliebigen Gründen vom Zuschussgeber nicht ausgezahlt werden.
Es entstehen dem Kunden keine Kosten, wenn die Fördertöpfe leer sind, wenn die Handwerker oder der Kunde die Maßnahmen aus beliebigen Gründen nicht umsetzen, wenn die Maßnahmen aus beliebigen Gründen nicht förderfähig sind.
jenner+partner stellt den Förderantrag i.d.R. binnen 24 Stunden nach Beauftragung durch den Kunden und informiert dann sofort, wenn die Maßnahme begonnen werden können.
jenner+partner berechnet kostenlos vorab die genaue Zuschusshöhe auf Basis sämtlicher vorhandener Handwerkerangebote und stellt sie den dafür voraussichtlichen Aufwendungen für die wirklich erforderlichen Zusatzleistungen gegenüber.
jenner+partner informiert wahrheitsgemäß welche Zusatzleistungen für die Erlangung der Förderzuschüsse wirklich erforderlich sind und versucht keine Leistungen zu verkaufen, die entbehrlich sind.
jenner+partner erstellt für seine Kunden bei Fenstersanierungen kostenlos ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6.
jenner+partner ermittelt kostenlos für seine Kunden deren Heizungsintallateur die erforderliche Wärmeleistung einer Wärmepumpe benötigt, die Heizlast gemäß VDI 2067.
jenner+partner antwortet auf alle Nachfragen der Zuschussgeber für den Kunden und füllt am Ende den Verwendungsnachweis aus.
Für Kunden ohne Mailzugang bietet jenner+partner die komplette Kommunikation per Telefon und Briefpost an.
Für Kunden die darauf Wert legen, bietet jenner+partner die komplette Abwicklung von nur einer persönlich zugeordneten Ansprechperson an.
jenner+partner arbeitet ausschließlich mit eigenen Mitarbeitenden und nicht mit Subunternehmen zusammen.
Bei jenner+partner, einem Inhabergeführten Unternehmen, können Kunden auf Wunsch jederzeit mit Bert Jenner dem Inhaber persönlich sprechen, wenn es ihnen wichtig ist.
Baubegleitung
- Was ist der Unterschied zwischen einem Baubegleiter und einem Bauleiter?
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Ein unabhängige Baubegleiter vertritt ausschließlich IHRE Interessen als Bauherr und zahlender Auftraggeber.
Ein Bauleiter wird normalerweise von einer ausführenden Firma bezahlt und vertritt dabei in erster Linie die Interessen seines Arbeitgebers. Er ist verantwortlich, dass die von Ihnen beauftragten Leistungen vertragsgemäß erbracht werden. - Kann ein Bauvorhaben auch ohne Baubegleiter erfolgreich abgewickelt werden?
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Kurze Antwort, wenn die Betonung auf "erfolgreich" liegt: NEIN.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Vor-Ort-Baubegleiter hinzu ziehen. - Was kann schief gehen, wenn ich keinen Baubegleiter haben?
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Ganz einfach: ALLES.
Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Sie die Baukosten überschreiten, das Bauvorhaben wird sich verzögern und Mängel in der Qualität des Bauvorhabens können nicht rechtzeitig erkannt werden. - Wann ist der beste Zeitpunkt, sich für eine Baubegleitung zu entscheiden?
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So früh wie möglich!
Am besten sofort nach Ihrer Entscheidung, ein eigenes Haus bauen zu wollen. Gerade in der Vorbereitungs- und Entscheidungsphase werden schon viele Fehler gemacht, die vermieden werden können. - Woran erkenne ich einen professionellen Baubegleiter?
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Ein professioneller Baubegleiter (auch Baubegleiterin) ist Ihr wichtigster Verbündeter beim Hausbau oder bei einer Sanierung. Er schützt Sie vor Pfusch, kontrolliert die Baufirmen und sorgt dafür, dass Ihr Budget nicht gesprengt wird.
Folgenden Merkmale sind:
Qualifikation und Zertifikate, wirtschaftliche Unabhängigkeit, strukturierte Arbeitsweise und Methodik, Fokus auf Dokumentation. - Was kostet eine unabhängige Baubegleitung?
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Eine baubegleitende Qualitätskontrolle ist nicht umsonst zu haben.
Bei einem typischen Einfamilienhaus von 100 Quadratmetern ohne Keller ist mit etwa 3.000 bis 3.500 Euro ohne Fahrtkosten zu rechnen. - Ist eine Baubegleitung förderfähig?
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Ja, Wenn Sie eine Immobilie energetisch sanieren (oder ein neues Effizienzhaus bauen), ist die Baubegleitung nicht nur förderfähig, sondern die Zuschüsse sind hier sogar besonders hoch.
Achtung: Nicht jede allgemeine Bauüberwachung wird gefördert. Förderfähig ist meist die sogenannte „energetische Fachplanung und Baubegleitung“ durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten.
Der Staat übernimmt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 50 % der Kosten für den Baubegleiter. Je nachdem, ob Sie Einzelmaßnahmen umsetzen oder ein komplettes Haus sanieren/bauen, läuft das über das BAFA oder die KfW.
Hauskauf + Immobilienkauf Beratung
- Auf was muss ich beim Kauf eines denkmalgeschützten Hauses achten?
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Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt mit den Behörden reden, inwieweit zum einen bereits erbrachte Sanierungen Einfluss auf den Denkmalschutz haben, und zum anderen welcher Denkmalschutz jetzt tatsächlich für das Gebäude besteht.
Lassen Sie sich den Denkmalschutzstatus von den Behörden schriftlich bestätigen, und klären Sie ab, welche Maßnahmen ohne Einfluss auf den Denkmalschutz möglich sind. Und wenn es Einschränkungen durch den Denkmalschutz vorliegen, wie diese genau aussehen. - Wieviel Zeit sollte ich bei einem ersten Besichtigungstermin veranschlagen?
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Für einen ersten Besichtigungstermin beim Hauskauf sollten sie typischerweise etwa 60 bis 120 Minuten einplanen.
Alles deutlich unter 45 Minuten ist bei bei einer so großen Lebensentscheidung oft zu knapp.
Beim ersten Termin geht es nicht nur um „gefällt mir oder nicht“, sondern darum:
Zustand grob einschätzen
Feuchtigkeit/Gerüche wahrnehmen
Umgebung prüfen
Licht und Lärm beurteilen
technische Auffälligkeiten erkennen
spätere Kostenrisiken abschätzen
Viele kritische Dinge fallen erst nach 30–40 Minuten - Ist es sinnvoll den ersten Besichtigungstermin zusammen mit einen Bausachverständigen zu organisieren?
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Ja - oft ist das sinnvoll, aber nicht immer sofort beim allerersten Termin.
Die beste Vorgehensweise hängt davon ab:
wie angespannt der Markt ist,
wie erfahren sie selbst sind,
wie alt/problematisch das Haus wirkt,
und ob sie ernsthaft kaufbereit sind.
Ein Sachverständiger ist schon beim ersten Termin sinnvoll bei:
älteren Häusern (ca. 30+ Jahre)
sichtbarem Sanierungsbedarf
unbekannter Bausubstanz
Feuchtigkeit/Schimmelverdacht
Dach-, Keller- oder Fundamentthemen
Fachwerk-/Altbau
Hanglage
ungewöhnlich günstigem Preis
Zeitdruck durch Makler oder Bieterverfahren
wenn sie selbst wenig Bauerfahrung haben.
Der erste Termin dient dem Aussortieren. Sie müssen herausfinden, ob das Haus emotional und praktisch überhaupt zu Ihnen passt. Ein Gutachter kann Ihnen sagen, ob die Substanz perfekt ist – aber er weiß nicht, ob Sie sich in der Küche wohlfühlen oder Ihnen das Wohnzimmer zu dunkel ist. Wenn Sie direkt beim ersten Mal einen Experten mitnehmen, zahlen Sie dessen Honorar eventuell für ein Haus, das Sie schon wegen des Schnitts oder der Lage nach 10 Minuten innerlich abhaken.
Für viele Käufer ist das ein guter Ablauf:
1. Termin alleine
2. Termin mit Sachverständigem
dann Kaufentscheidung
Individueller Sanierungsfahrplan - iSFP
Viele Fragen zum iSFP werden auf der Seite des Bundeamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantwortet:
- Frage 1
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Antwort 1
- Frge 2
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Antwort 2
- Frage 3
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Antwort 3
Sanierung
- Bekomme ich bei Dreifachverglasung meiner neuen Fenster Schimmel?
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Die Schimmelgefahr steht in keinem Zusammenhang mit der Verglasung.
Die Schimmelgefahr wird beeinflusst durch den Luftaustausch, der wiederum mit den Dichtungen der neuen Fenster in Zusammenhang steht. Die Dichtungen der neuen Fenster stehen aber i.d.R. in keinem Zusammenhang mit der Verglasung. D.h. beide Fenster sind i.d.R. mit identischen Dichtungen ausgestattet, die viel weniger Luft durchlassen, als die Dichtungen der alten Fenster. Dadurch kann bei geschlossenen Fenster weniger Wasserdampf mit der Raumluft abgeführt und durch Außenluft ersetzt werden. In der Heizperiode erhöht sich dann die Gefahr von Kondenswasserbildung an den kältesten Innenoberflächen der Gebäudehülle, wenn nicht ausreichend gelüftet wird.
Die Ursache von Schimmelbildung ist eine hohe Raumluftfeuchte die an zu kalten Bauteiloberflächen kondensiert. - Kann sich nach einer Einblasdämmung die Gefahr von Schimmelbildung erhöhen?
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Die Gefahr von Schimmelbildung bedingt immer den Zusatz von Wasser. Ist die Einblasdämmung trocken eingebracht worden und es bestehen keine Leckagen von innen oder außen, so besteht keine Gefahr der Schimmelpilzbildung.
- Die Heizung ist 30 Jahre alt - muss sie erneuert werden?
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Das hängt hauptsächlich von der Art und dem Baujahr der alten Heizungsanlage ab. Es bedarf immer einer individuellen Betrachtung.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht: Laut EnEV müssen Hausbesitzer ihre Ölheizungen und Gasheizungen erneuern, wenn diese älter als 30 Jahre alt ist. Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel.
Bedenken Sie, die Heizung ist der größte Energieverbraucher im Haushalt und kostet Sie am meisten Geld. Eine neue Heizung kann auch vom BAFA gefördert werden.

